Verkehr

Klimaticket – Kostenlose Schnuppertickets für Bus und Bahn

Der Gemeinderat der Marktgemeinde Gastern hat in seiner letzten Sitzung den Ankauf von zwei Schnuppertickets beschlossen. Die Tickets können von allen in der Gemeinde Gastern gemeldeten Personen – unabhängig von Haupt- oder Nebenwohnsitz – ab sofort kostenlos ausgeborgt werden und gelten für Fahrten in Niederösterreich, Wien und dem Burgenland.

Für die Ausleihung wurden folgende Richtlinien festgelegt:

  • Die Tickets können von allen in der Gemeinde Gastern gemeldeten Personen – unabhängig von Haupt- oder Nebenwohnsitz – kostenlos ausgeborgt werden und gelten für Fahrten in Niederösterreich, Wien und dem Burgenland.
  • Die Karten können telefonisch am Gemeindeamt unter 02864/2338 reserviert werden und nach Terminabsprache abgeholt werden.
  • Die Reservierung erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs („first come, first serve“-Prinzip).
  • Wird die Karte zum vereinbarten Termin nicht abgeholt, wird diese für nachfolgende Reservierungen wieder frei gegeben.
  • Die Fahrkarten können bis zu 3 Tage durchgehend in Anspruch genommen werden.
  • Eine Fahrkarte gilt für eine Person und ist auf 6 Entleihungen pro Jahr (durchschnittlich alle 2 Monate) begrenzt.
  • Fahrkarten müssen unmittelbar nach der Fahrt, jedoch spätestens bis 7.00 Uhr am Folgetag beim Gemeindeamt einlangen (im grauen Briefkastenmit der Aufschrift „Marktgemeinde Gastern“ – AUF KEINEM FALL in den gelben Postkasten einwerfen!).
  • Bei Fahrkartenverlust sind die Entlehnenden für den Ersatz des verbleibenden Fahrkartenwertes verantwortlich. Der Mindestersatz beträgt € 100,00/Karte.
  • Wird eine Fahrkarte nicht rechtzeitig zurückgebracht und steht dadurch für den nächsten Reservierenden nicht zur Verfügung, werden den säumigen Fahrkarten-NutzerInnen die Kosten der Streckenkarte Gastern – Wien und retour verrechnet, damit der/die Nachnutzer die vorreservierte Fahrt kostenfrei konsumieren kann.
  • Ist eine Fahrkartenübergabe am Wochenende erforderlich, werden die Telefonnummern der Entlehnenden zur Absprache einer direkten Übergabe weitergegeben.
  • Die Gemeinde Gastern behält sich das Recht vor, eine Reservierung der Karte abzulehnen bzw. eine bereits erfolgte Reservierung der Karte bis 3 Tage vor dem Nutzungstag ohne Angaben von Gründen bzw. Ersatz von Schadensansprüchen ersatzlos zu stornieren.
  • Info: Das Ticket gilt immer nur für eine Person. Es können keine Familienermäßigungen in Anspruch genommen werden. Kinder müssen ein eigenes Schnupperticket entlehnen. Für jeden Tag stehen 2 übertragbare Jahreskarten zur Verfügung.
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