NÖ Bauordnung
Bitte informieren Sie sich rechtzeitig vor der Planung bzw. Durchführung eines Bauvorhabens beim Gemeindeamt. Beachten Sie, dass behördliche Prüfungen einen entsprechenden Zeitraum in Anspruch nehmen und gesetzlich bzw. verfahrensrechtlich vorgesehene Fristen einzuhalten sind.
Weiters wird darauf aufmerksam gemacht, dass Bauvorhaben unter Umständen verschiedene Abgaben bzw. Ergänzungsabgaben auslösen können. Dies betrifft insbesondere die Ergänzungsabgabe zur Aufschließungsabgabe sowie allfällige Ergänzungsabgaben im Zusammenhang mit den Wasser- und Kanalanschlussgebühren. Es wird daher empfohlen, sich bereits im Vorfeld über die möglichen finanziellen Auswirkungen des geplanten Vorhabens zu informieren.
NÖ Bauordnung 2014
Kategorien von Bauvorhaben
Die NÖ Bauordnung 2014 unterscheidet folgende Kategorien von (Bau-)Vorhaben:
- § 14 NÖ Bauordnung 2014 – bewilligungspflichtige Vorhaben
- § 15 NÖ Bauordnung 2014 – bewilligungspflichtige Vorhaben im vereinfachten Verfahren
- § 16 NÖ Bauordnung 2014 – meldepflichtige Bauvorhaben
- § 17 NÖ Bauordnung 2014 – bewilligungs- und meldefreie Vorhaben
- § 18 NÖ Bauordnung 2014 – Antragsbeilagen
Der gesamte Gesetzeswortlaut der NÖ Bauordnung 2014 ist im Rechtsinformationssystem (RIS) http://www.ris.bka.gv.at/ abrufbar.
Hinweis:
Wohnbauförderung für Errichtung von Eigenheimen, Althaussanierung, Wohnbeihilfe, Wohnzuschuss, etc. – Informationen erhalten Sie auf der Homepage des Land NÖ oder bei jedem Geldinstitut.