Berufs-Info-Tag 24.11.2023 Radetzky-Kaserne Horn




Stellenausschreibung Bauhofmitarbeiter – Bewerbungsfrist bis 13.10.2023




Gemeindenachrichten 3/2023

Unter der Rubrik – News – Gemeindenachrichten – finden sie die aktuelle Ausgabe 3/2023




Ergänzungsabgabe zur Aufschließungsabgabe gem. §39 der NÖ BO 2014

Sehr geehrte Gemeindebürgerinnen und -bürger!

Wir möchten mit diesem Artikel die Entrichtung der Aufschließungsabgabe sowie der Ergänzungsabgabe zur Aufschließungsabgabe, welche seit 30. August 2018 gültig ist, in Erinnerung rufen.

Die Aufschließungsabgabe ist eine einmal zu entrichtende, ausschließliche Gemeindeabgabe gemäß § 38 NÖ Bauordnung 2014. Sie deckt die Kosten für die Herstellung der Fahrbahn, des Gehsteiges, der Oberflächenentwässerung und der Straßenbeleuchtung ab. Irrtümlicherweise wird oft davon ausgegangen, dass mit der Aufschließungsabgabe bereits Kanal- und Wasseranschlussabgaben entrichtet wurden. Diese werden jedoch erst nach Fertigstellung vorgeschrieben und richten sich nach der bebauten Fläche und den angeschlossenen Geschoßen.

Eine Ergänzungsabgabe zur Aufschließungsabgabe gemäß § 39 NÖ Bauordnung 2014 kann bei Änderung von Grenzen von Bauplätzen (Vergrößerung bzw. Teilung) fällig werden. Ebenso bei Erteilung einer Baubewilligung für einen Neu- oder Zubau eines Gebäudes (zB.: Aufstockung, Wohnraumerweiterung durch Zubau, Nebengebäude), wenn die frühere Abgabenvorschreibung mit einem niedrigeren Bauklassenkoeffizienten als 1,25 berechnet wurde oder noch nie eine diesbezügliche Abgabe vorgeschrieben wurde. Ausgenommen sind Gebäude im Sinne des § 18 Abs. 1a Z 1 NÖ Bauordnung 2014 und nicht raumbildende Maßnahmen (z.B.: Vordächer, Pergola, Terrassenüberdachung, Carport…).

Grundsätzlich ist aber jeder Fall einzeln zu beurteilen.

Um unerwartete Kosten zu vermeiden, erkundigen Sie sich bitte zeitgerecht am Gemeindeamt, ob bei Ihrem geplanten Bauvorhaben oder einer geplanten Grenzänderung eine Ergänzungsabgabe zur Aufschließungsabgabe fällig wird.




ZIVILSCHUTZ – PROBEALARM am 7. Oktober 2023




Freie Wohnungen in Gastern




Österreichische Rote Kreuz – Blutspendeaktion in GASTERN am 7. Oktober 2023




Neues Leben am Spielplatz Gastern




Gesundes Gastern – Tut gut! – Fit mit Martina




Nachbarschaftshilfe Plus – Sei dabei – unter anderem Tarock spielen




Gesundes Gastern – Tut gut! Yoga für mehr Achtsamkeit




Gesundes Gastern – Tut gut! Bewegung und Yoga für Senioren




Benefizveranstaltung – Kabarett mit Fredi Jirkal & Pepi Hopf am 8. September 2023




Marie Kovač geboren am 20. August 2023

Zur Geburt ihrer Tochter Marie erhielten die Eltern Lisa und Martin Kovač einen Wickelrucksack und einen Einkaufsgutschein von der Marktgemeinde Gastern. Mit im Bild die Schwester Emma.

Foto: Gemeinde



Vermählung Gemeinderat Florian Marischka mit Anna Koller

Bgm. Roland Datler, GGR Herbert Kases, GGR Markus Moldaschl und GR Simone Panzer gratulierten im Namen der Marktgemeinde Gastern Anna und Florian recht herzlich zur Vermählung.

Foto: Tamara Bartl




kulturOFFENSIVE GASTERN – Angelika Niedetzky – Verschoben auf 2024




Heckentag 2023 – Online Bestellen 1. Sept. bis 11. Oktober




Kostenlose Schnuppertickets für Bus und Bahn – Marktgemeinde Gastern ab 7/2023

Der Gemeinderat der Marktgemeinde Gastern hat in seiner letzten Sitzung den Ankauf von zwei Schnuppertickets beschlossen. Die Tickets können von allen in der Gemeinde Gastern gemeldeten Personen – unabhängig von Haupt- oder Nebenwohnsitz – ab sofort kostenlos ausgeborgt werden und gelten für Fahrten in Niederösterreich, Wien und dem Burgenland.

Für die Ausleihung wurden folgende Richtlinien festgelegt:

  • Die Tickets können von allen in der Gemeinde Gastern gemeldeten Personen – unabhängig von Haupt- oder Nebenwohnsitz – kostenlos ausgeborgt werden und gelten für Fahrten in Niederösterreich, Wien und dem Burgenland.
  • Die Karten können telefonisch am Gemeindeamt unter 02864/2338 reserviert werden und nach Terminabsprache abgeholt werden.
  • Die Reservierung erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs („first come, first serve“-Prinzip).
  • Wird die Karte zum vereinbarten Termin nicht abgeholt, wird diese für nachfolgende Reservierungen wieder frei gegeben.
  • Die Fahrkarten können bis zu 3 Tage durchgehend in Anspruch genommen werden.
  • Eine Fahrkarte gilt für eine Person und ist auf 6 Entleihungen pro Jahr (durchschnittlich alle 2 Monate) begrenzt.
  • Fahrkarten müssen unmittelbar nach der Fahrt, jedoch spätestens bis 7.00 Uhr am Folgetag beim Gemeindeamt einlangen (im grauen Briefkasten mit der Aufschrift „Marktgemeinde Gastern“ – AUF KEINEN FALL IN DEN GELBEN POSTKASTEN EINWERFEN!!).
  • Bei Fahrkartenverlust sind die Entlehnenden für den Ersatz des verbleibenden Fahrkartenwertes verantwortlich. Der Mindestersatz beträgt € 100,00/Karte.
  • Wird eine Fahrkarte nicht rechtzeitig zurückgebracht und steht dadurch für den nächsten Reservierenden nicht zur Verfügung, werden den säumigen Fahrkarten-NutzerInnen die Kosten der Streckenkarte Gastern – Wien und retour verrechnet, damit der/die Nachnutzer die vorreservierte Fahrt kostenfrei konsumieren kann.
  • Ist eine Fahrkartenübergabe am Wochenende erforderlich, werden die Telefonnummern der Entlehnenden zur Absprache einer direkten Übergabe weitergegeben.
  • Die Gemeinde Gastern behält sich das Recht vor, eine Reservierung der Karte abzulehnen bzw. eine bereits erfolgte Reservierung der Karte bis 3 Tage vor dem Nutzungstag ohne Angaben von Gründen bzw. Ersatz von Schadensansprüchen ersatzlos zu stornieren.
  • Info: Das Ticket gilt immer nur für eine Person. Es können keine Familienermäßigungen in Anspruch genommen werden. Kinder müssen ein eigenes Schnupperticket entlehnen. Für jeden Tag stehen 2 übertragbare Jahreskarten zur Verfügung.



Lukas Haidl geboren am 3. August 2023

Zur Geburt ihres Sohnes Lukas erhielten die Eltern Katharina und Ronald Haidl einen Wickelrucksack und einen Einkaufsgutschein von der Marktgemeinde Gastern. Mit im Bild die stolze Schwester Lena.

Foto: Gemeinde



Stellenausschreibung – NÖ Mittelschulgemeinde Kautzen, bis 24. August 2023