1

Stellenausschreibung – Bauhofmitarbeiter bis 13.10.2023




Doppelte Premiere beim zweiten Projektmarathonwochenende in Gastern

Sowohl für die Volkstanzgruppe, als auch für die Gemeinde Gastern hieß es am Freitag, 22. September 2023 zum ersten Mal: 42,195 Stunden Zeit für die Umsetzung eures Projekts – Spiel & Tanz – Gastern kanns!

Der Bürgermeister der Gemeinde Gastern, Roland Datler und der Geschäftsführende Gemeinderat Michael Meier, übergaben gemeinsam mit Landjugend Landesbeirätin Sabine Pfeisinger das Projekt an den Obmann der Volkstanzgruppe Florian Brunner.

„Baut den Spielturm beim Kindergarten ab und errichtet einen neuen – lasst die Farben spielen!“ so die Anleitung. Gesagt – getan! „Des homma jo glei“ war der allgemeine Tenor.

Nach ersten Abbauarbeiten und einer ausführlichen Lagebesprechung noch am Freitagabend, starteten die Mitglieder der Volkstanzgruppe am Samstag so richtig durch. Die neuen Holzelemente für den Spielturm wurden geholt, Farben und Werkzeug besorgt.
Dann zu Mittag die Ernüchterung, so einfach wie anfangs gedacht, sollte es doch nicht werden.

„Ein herzliches Dankeschön auch an Besucherinnen und Besucher, die während den Arbeiten vorbeigeschaut und diverse Erfrischungen und Stärkungen gebracht haben“, bedankt sich Obmann Florian Brunner für die Unterstützung der Bevölkerung, allen voran beim Bürgermeister von Gastern Roland Datler und dem Geschäftsführenden Gemeinderat Michael Meier. Auch die Nationalratsabgeordnete Martina Diesner-Wais sowie zwei Vertreterinnen der Raiffeisenbank im Thayatal überzeugten sich ebenfalls von den Baufortschritten. Bürgermeister Roland Datler ist begeistert von der Motivation und dem Zusammenhalt der Gruppe: „Ihr wart von Anfang an voll bei der Sache und habt wirklich bis zur letzten Sekunde alles gegeben, und das Ergebnis kann sich wirklich sehen lassen.“ Auch Sabine Pfeisinger, Landesbeirätin der Landjugend Niederösterreich ist stolz: „Es ist keine Selbstverständlichkeit, dass sich Jugendliche ein ganzes Wochenende Zeit nehmen und ein gemeinnütziges Projekt auf die Beine stellen. Ihr wart heuer das erste Mal beim Projektmarathon dabei und ich bin mir sicher, dass wird ein richtig gutes Ergebnis bei der Prämierung am Tag der Landjugend nächstes Jahr.“

Als persönliche Zusatzaufgabe hat die Volkstanzgruppe Waidhofen/Thaya noch die Kindergartenkinder eingeladen, den Sonntagvormittag gemeinsam zu verbringen und bei der Präsentation einen Tanz aufzuführen.

BR Viktoria Hutter und Florian Brunner
Volkstanzgruppe Waidhofen/Thaya

Fotorechte: Landjugend Volkstanzgruppe Bezirk Waidhofen/Thaya

links hinten: GGR Michael Meier, Bgm. Roland Datler, Vbgm. Franz Winkelbauer, Holzbau-Meister Ing. Jürgen Eggenberger, Michael Hutter, Reinhard Habisohn, Klaus Lidek, Markus Bartl, Marcel Litschauer; mittlere Reihe: Landesbeirätin Landjugend NÖ Sabine Pfeisinger, Laura Exl, Jasmin Scherzer, Raiffeisenbank im Thayatal Iris Höbinger, Bezirksbauernkammerobmann Christoph Kadrnoschka; erste Reihe: Philipp Loydolt, Obmann Florian Brunner, Bundesrätin Viktoria Hutter, Andreas Traxler




Berufs-Info-Tag 24.11.2023 Radetzky-Kaserne Horn




Gemeindenachrichten 3/2023

Unter der Rubrik – News – Gemeindenachrichten – finden sie die aktuelle Ausgabe 3/2023




Wasserzähler-Ablesung künftig auch online möglich




Ergänzungsabgabe zur Aufschließungsabgabe gem. §39 der NÖ BO 2014

Sehr geehrte Gemeindebürgerinnen und -bürger!

Wir möchten mit diesem Artikel die Entrichtung der Aufschließungsabgabe sowie der Ergänzungsabgabe zur Aufschließungsabgabe, welche seit 30. August 2018 gültig ist, in Erinnerung rufen.

Die Aufschließungsabgabe ist eine einmal zu entrichtende, ausschließliche Gemeindeabgabe gemäß § 38 NÖ Bauordnung 2014. Sie deckt die Kosten für die Herstellung der Fahrbahn, des Gehsteiges, der Oberflächenentwässerung und der Straßenbeleuchtung ab. Irrtümlicherweise wird oft davon ausgegangen, dass mit der Aufschließungsabgabe bereits Kanal- und Wasseranschlussabgaben entrichtet wurden. Diese werden jedoch erst nach Fertigstellung vorgeschrieben und richten sich nach der bebauten Fläche und den angeschlossenen Geschoßen.

Eine Ergänzungsabgabe zur Aufschließungsabgabe gemäß § 39 NÖ Bauordnung 2014 kann bei Änderung von Grenzen von Bauplätzen (Vergrößerung bzw. Teilung) fällig werden. Ebenso bei Erteilung einer Baubewilligung für einen Neu- oder Zubau eines Gebäudes (zB.: Aufstockung, Wohnraumerweiterung durch Zubau, Nebengebäude), wenn die frühere Abgabenvorschreibung mit einem niedrigeren Bauklassenkoeffizienten als 1,25 berechnet wurde oder noch nie eine diesbezügliche Abgabe vorgeschrieben wurde. Ausgenommen sind Gebäude im Sinne des § 18 Abs. 1a Z 1 NÖ Bauordnung 2014 und nicht raumbildende Maßnahmen (z.B.: Vordächer, Pergola, Terrassenüberdachung, Carport…).

Grundsätzlich ist aber jeder Fall einzeln zu beurteilen.

Um unerwartete Kosten zu vermeiden, erkundigen Sie sich bitte zeitgerecht am Gemeindeamt, ob bei Ihrem geplanten Bauvorhaben oder einer geplanten Grenzänderung eine Ergänzungsabgabe zur Aufschließungsabgabe fällig wird.




ZIVILSCHUTZ – PROBEALARM am 7. Oktober 2023




Freie Wohnungen in Gastern




Österreichische Rote Kreuz – Blutspendeaktion in GASTERN am 7. Oktober 2023




Neues Leben am Spielplatz Gastern




Gesundes Gastern – Tut gut! – Fit mit Martina




Nachbarschaftshilfe Plus – Sei dabei – unter anderem Tarock spielen




Gesundes Gastern – Tut gut! Yoga für mehr Achtsamkeit




Gesundes Gastern – Tut gut! Bewegung und Yoga für Senioren




Benefizveranstaltung – Kabarett mit Fredi Jirkal & Pepi Hopf am 8. September 2023




Marie Kovač geboren am 20. August 2023

Zur Geburt ihrer Tochter Marie erhielten die Eltern Lisa und Martin Kovač einen Wickelrucksack und einen Einkaufsgutschein von der Marktgemeinde Gastern. Mit im Bild die Schwester Emma.

Foto: Gemeinde



Vermählung Gemeinderat Florian Marischka mit Anna Koller

Bgm. Roland Datler, GGR Herbert Kases, GGR Markus Moldaschl und GR Simone Panzer gratulierten im Namen der Marktgemeinde Gastern Anna und Florian recht herzlich zur Vermählung.

Foto: Tamara Bartl




kulturOFFENSIVE GASTERN – Angelika Niedetzky – Verschoben auf 2024




Heckentag 2023 – Online Bestellen 1. Sept. bis 11. Oktober




Kostenlose Schnuppertickets für Bus und Bahn – Marktgemeinde Gastern ab 7/2023

Der Gemeinderat der Marktgemeinde Gastern hat in seiner letzten Sitzung den Ankauf von zwei Schnuppertickets beschlossen. Die Tickets können von allen in der Gemeinde Gastern gemeldeten Personen – unabhängig von Haupt- oder Nebenwohnsitz – ab sofort kostenlos ausgeborgt werden und gelten für Fahrten in Niederösterreich, Wien und dem Burgenland.

Für die Ausleihung wurden folgende Richtlinien festgelegt:

  • Die Tickets können von allen in der Gemeinde Gastern gemeldeten Personen – unabhängig von Haupt- oder Nebenwohnsitz – kostenlos ausgeborgt werden und gelten für Fahrten in Niederösterreich, Wien und dem Burgenland.
  • Die Karten können telefonisch am Gemeindeamt unter 02864/2338 reserviert werden und nach Terminabsprache abgeholt werden.
  • Die Reservierung erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs („first come, first serve“-Prinzip).
  • Wird die Karte zum vereinbarten Termin nicht abgeholt, wird diese für nachfolgende Reservierungen wieder frei gegeben.
  • Die Fahrkarten können bis zu 3 Tage durchgehend in Anspruch genommen werden.
  • Eine Fahrkarte gilt für eine Person und ist auf 6 Entleihungen pro Jahr (durchschnittlich alle 2 Monate) begrenzt.
  • Fahrkarten müssen unmittelbar nach der Fahrt, jedoch spätestens bis 7.00 Uhr am Folgetag beim Gemeindeamt einlangen (im grauen Briefkasten mit der Aufschrift „Marktgemeinde Gastern“ – AUF KEINEN FALL IN DEN GELBEN POSTKASTEN EINWERFEN!!).
  • Bei Fahrkartenverlust sind die Entlehnenden für den Ersatz des verbleibenden Fahrkartenwertes verantwortlich. Der Mindestersatz beträgt € 100,00/Karte.
  • Wird eine Fahrkarte nicht rechtzeitig zurückgebracht und steht dadurch für den nächsten Reservierenden nicht zur Verfügung, werden den säumigen Fahrkarten-NutzerInnen die Kosten der Streckenkarte Gastern – Wien und retour verrechnet, damit der/die Nachnutzer die vorreservierte Fahrt kostenfrei konsumieren kann.
  • Ist eine Fahrkartenübergabe am Wochenende erforderlich, werden die Telefonnummern der Entlehnenden zur Absprache einer direkten Übergabe weitergegeben.
  • Die Gemeinde Gastern behält sich das Recht vor, eine Reservierung der Karte abzulehnen bzw. eine bereits erfolgte Reservierung der Karte bis 3 Tage vor dem Nutzungstag ohne Angaben von Gründen bzw. Ersatz von Schadensansprüchen ersatzlos zu stornieren.
  • Info: Das Ticket gilt immer nur für eine Person. Es können keine Familienermäßigungen in Anspruch genommen werden. Kinder müssen ein eigenes Schnupperticket entlehnen. Für jeden Tag stehen 2 übertragbare Jahreskarten zur Verfügung.