Haftpflichtversicherung für Hunde – Der Versicherungsnachweis für jeden Hund ist bis zum 31. Mai 2025 bei der Gemeinde vorzulegen.

Hundebesitzer aufgepasst!
 

Mit der verpflichtenden Meldung aller Hunde ab 1. Juni 2023 bei der jeweils zuständigen Gemeinde ist für alle Hundehalter und Hundehalterinnen der Nachweis des Abschlusses einer Haftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme in der Höhe von € 725.000,– pro Hund für Personen- und Sachschäden und der weitergehenden Verpflichtung der Aufrechterhaltung des Bestandes dieser Haftpflichtversicherung vorgesehen.

Hinsichtlich der ab 1. Juni 2023 geltenden verpflichtenden Haftpflichtversicherung für alle neu angeschafften     Hunde ist eine Übergangsfrist für „bestehende“ Hunde bis zum 1. Juni 2025 für die Vorlage des Nachweises der ausreichenden Versicherung bei der Gemeinde vorgesehen.

Auszug aus dem NÖ Hundehaltegesetz:

§ 1 – Allgemeine Anforderungen für das Halten von Hunden

1. Wer einen Hund hält, muss die dafür erforderliche Eignung aufweisen und hat das Tier in einer Weise zu führen und zu verwahren, dass Menschen und Tiere nicht gefährdet oder unzumutbar belästigt werden    können.

2. Ein Hund darf ohne Aufsicht nur auf Grundstücken oder in sonstigen Objekten verwahrt werden, deren Einfriedungen so hergestellt und instand gehalten sind, dass das Tier das Grundstück aus eigenem Antrieb nicht verlassen kann.

§ 8 – Führen von Hunden

Abs. 2) Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsbereich, in Stiegenhäusern, in Zugängen zu Mehrfamilienhäusern und in gemeinschaftlich genutzten Teilen von Wohnhausanlagen sowie an den in Abs. 5 genannten Orten hinterlässt, unverzüglich beseitigen und entsorgen.