Kostenlose Schnuppertickets für Bus und Bahn – Marktgemeinde Gastern ab 7/2023

Der Gemeinderat der Marktgemeinde Gastern hat in seiner letzten Sitzung den Ankauf von zwei Schnuppertickets beschlossen. Die Tickets können von allen in der Gemeinde Gastern gemeldeten Personen – unabhängig von Haupt- oder Nebenwohnsitz – ab sofort kostenlos ausgeborgt werden und gelten für Fahrten in Niederösterreich, Wien und dem Burgenland.

Für die Ausleihung wurden folgende Richtlinien festgelegt:

  • Die Tickets können von allen in der Gemeinde Gastern gemeldeten Personen – unabhängig von Haupt- oder Nebenwohnsitz – kostenlos ausgeborgt werden und gelten für Fahrten in Niederösterreich, Wien und dem Burgenland.
  • Die Karten können telefonisch am Gemeindeamt unter 02864/2338 reserviert werden und nach Terminabsprache abgeholt werden.
  • Die Reservierung erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs („first come, first serve“-Prinzip).
  • Wird die Karte zum vereinbarten Termin nicht abgeholt, wird diese für nachfolgende Reservierungen wieder frei gegeben.
  • Die Fahrkarten können bis zu 3 Tage durchgehend in Anspruch genommen werden.
  • Eine Fahrkarte gilt für eine Person und ist auf 6 Entleihungen pro Jahr (durchschnittlich alle 2 Monate) begrenzt.
  • Fahrkarten müssen unmittelbar nach der Fahrt, jedoch spätestens bis 7.00 Uhr am Folgetag beim Gemeindeamt einlangen (im grauen Briefkasten mit der Aufschrift „Marktgemeinde Gastern“ – AUF KEINEN FALL IN DEN GELBEN POSTKASTEN EINWERFEN!!).
  • Bei Fahrkartenverlust sind die Entlehnenden für den Ersatz des verbleibenden Fahrkartenwertes verantwortlich. Der Mindestersatz beträgt € 100,00/Karte.
  • Wird eine Fahrkarte nicht rechtzeitig zurückgebracht und steht dadurch für den nächsten Reservierenden nicht zur Verfügung, werden den säumigen Fahrkarten-NutzerInnen die Kosten der Streckenkarte Gastern – Wien und retour verrechnet, damit der/die Nachnutzer die vorreservierte Fahrt kostenfrei konsumieren kann.
  • Ist eine Fahrkartenübergabe am Wochenende erforderlich, werden die Telefonnummern der Entlehnenden zur Absprache einer direkten Übergabe weitergegeben.
  • Die Gemeinde Gastern behält sich das Recht vor, eine Reservierung der Karte abzulehnen bzw. eine bereits erfolgte Reservierung der Karte bis 3 Tage vor dem Nutzungstag ohne Angaben von Gründen bzw. Ersatz von Schadensansprüchen ersatzlos zu stornieren.
  • Info: Das Ticket gilt immer nur für eine Person. Es können keine Familienermäßigungen in Anspruch genommen werden. Kinder müssen ein eigenes Schnupperticket entlehnen. Für jeden Tag stehen 2 übertragbare Jahreskarten zur Verfügung.