Borkenkäferbekämpfung im Jahr 2019
Aufgrund
des sehr starken Auftretens der Borkenkäfer in den Wäldern der Bezirke
Waidhofen an der Thaya und Gmünd in den letzten beiden Jahren ist auch heuer
wieder mit massiven Problemen zu rechnen. Durch den extrem hohen
Ausgangsbestand an Borkenkäfern sind sowohl vorgeschädigte als auch (noch)
gesunde Fichtenbestände besonders gefährdet. Bereits jetzt zeigen sich auf
zahlreichen Waldflächen die Anzeichen des letztjährigen Herbstbefalls.
Erkennbar
ist Borkenkäferbefall an folgenden Merkmalen:
- Kleinflächig
abfallende Rinde (befallene Bäume aus dem Herbst 2018) - Einbohrlöcher und
braunes Bohrmehl an der Rinde bzw. am Stammfuß (ab Beginn der
Borkenkäferaktivität im Frühjahr) - Abfall (noch) grüner
Nadeln (bei Neubefall im Frühjahr) - Verstärkter Harzfluss
an befallenen Bäumen (bei Neubefall im Frühjahr)
Hinzu
kommen im bereits fortgeschrittenen Befallsstadium:
- Abblätternde Rinde
- Rotfärbung der
Baumkronen
Um
eine weitere Ausbreitung des Borkenkäfers bestmöglich unterbinden zu können,
sind in den nächsten Wochen und Monaten aus forstfachlicher Sicht folgende
Maßnahmen unbedingt erforderlich:
- Umgehende
(rasche) Aufarbeitung aller vorhandenen
Käferbäume; unverzügliche Holzabfuhr aus dem Wald und dessen Gefährdungsbereich
sowie Unschädlichmachung des verbleibenden Ast- und Wipfelmaterials (z. B.
durch Verhacken); nicht
abtransportiertes Schadholz ist mit einem zugelassenen Insektizid
bekämpfungstechnisch zu behandeln; um eine Überprüfung der fachgerechten
Behandlung des Schadholzes vornehmen zu können, ist den Spritzmitteln ein Farbstoff beizumischen! - Unbehandeltes
Restholz für die Hackguterzeugung darf nicht im Wald und dessen
Gefährdungsbereich gelagert werden! - Umgehende
Aufarbeitung und Entfernung von sämtlichen neu anfallenden Schadhölzern (z. B.
Windwurf, Schneebruch etc.). - Laufende
Kontrolle jener Waldorte, auf denen bereits
Käferbefall aufgetreten ist; dabei auch auf fortschreitenden Befall in den
angrenzenden Beständen achten (erforderlichenfalls großzügige Rändelungen vornehmen).
Weitere Informationen sind im Internet auf der Borkenkäfer-Informationsseite des Bundesforschungs- und Ausbildungszentrums für Wald, Naturgefahren und Landschaft (BFW) unter der Adresse http://www.borkenkaefer.at/ abrufbar.
Die
Mitarbeiter der Bezirksforstinspektion Waidhofen an der Thaya werden im Rahmen
der Forstaufsicht in den nächsten Wochen und Monaten wieder verstärkt
Kontrollen durchführen und erforderlichenfalls entsprechende Aufarbeitungsaufträge
veranlassen. Waldbesitzer, die durch deren Untätigkeit die Schädlingsvermehrung
bewusst in Kauf nehmen bzw. begünstigen, haben mit der Einleitung eines
Verwaltungsstrafverfahrens zu rechnen!
Für fachliche
Beratung und Information stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der BFI
Waidhofen an der Thaya gerne zur Verfügung (Bezirkshauptmannschaft Waidhofen an
der Thaya, Fachgebiet Forstwesen, Tel. 02842/9025-40615;
Bezirkshauptmannschaft Gmünd, Fachgebiet Forstwesen,
Tel. 02852/9025-25699).
07.02.2019