Was tun bei einem Todesfall?

Wenn der Todesfall zu Hause eintritt:

Aufzählung Verständigung des Gemeindearztes
Aufzählung  in Frühwärts Dr. Hutzler, Thaya (02842/53360)
Aufzählung in allen anderen Orten der Gemeinde Dr. Strachwitz, Kautzen (2420)
Aufzählung Meldung am Standesamt in Kautzen (im Gemeindeamt Kautzen)

Sowohl beim Todesfall zu Hause als beim Todesfall im Krankenhaus:

Aufzählung Kontaktaufnahme mit dem Herrn Pfarrer (persönlich oder Tel.2249)
Aufzählung Kontaktaufnahme mit dem Gemeindeamt (persönlich oder Tel. 2338)
Aufzählung Beauftragung eines Bestattungsunternehmers - nächstgelegene Bestattungen:
Aufzählung Städtische Bestattung Waidhofen a. d. Thaya, Tel. 02842/503-22, Nachtruf Herr Groß 0664/3145761
Aufzählung Oswald Bräuer, Heidenreichstein (Tel. 02862/52550)
Aufzählung Druckauftrag für Parten und Parten-Bildchen (wenn nicht schon über Bestattung erfolgt)
Aufzählung Kirchenchor ( Chordirektor OSR Erich Datler, Gastern, Hauptstraße 9 (Tel.2329)
Aufzählung Vorbeter Rudolf Litschauer, Gastern, Franz Grünberger-Straße 5 (Tel. 2410)
Aufzählung Im Falle von Mitgliedschaften bei Vereinen oder der Freiwilligen Feuerwehr diese verständigen (möglicherweise werden Träger und Kranzträger von diesen gestellt) ansonsten
Aufzählung Träger und Kranzträger (aus der Ortschaft, Nachbarn etc.) bestellen. Nötigenfalls Hilfe
durch den Ortsvorsteher.
Aufzählung Bestellung des Leichtrunkes.
Aufzählung Bei Pensionisten: Verständigung der zuständigen Pensionsversicherungsanstalt.
Aufzählung Bank/Geldinstitut: Legitimierten Konten und Guthaben (Pensionskonto, Bausparverträge, ..) werden beim Todesfall automatisch gesperrt. Besprechen Sie die finanziellen Angelegenheiten mit Ihrer Bank/Ihrem Geldinstitut, auch hinsichtlich der Verlassenschaftsabhandlung.

 

Verlassenschaftsabhandlung

Nach jedem Todesfall wird ein Verlassenschaftsverfahren eingeleitet, für das die/der vom Gericht nach Wohnort und Sterbetag zuständige Notarin/Notar (Dr. Reilinger, Waidhofen/Thaya) zur Gerichtskommissärin/zum Gerichtskommissär bestellt wird. Die Hinterbliebenen werden von der Notarin/vom Notar zur Todesfallaufnahme geladen. Es empfiehlt sich, folgende Unterlagen - soweit vorhanden - für die Notarin/den Notar vorzubereiten:

Aufzählung Namen, Adressen, Stand und Geburtsdaten der nächsten Verwandten
Aufzählung Standesdokumente (Abschrift aus dem Sterbebuch, Geburtsurkunde, evtl. Heiratsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Meldezettel) der/des Verstorbenen letztwillige Verfügungen
Aufzählung Vormundschaftsdekrete, Bescheide über die Bestellung zur Sachverwalterin/zum Sachverwalter
Aufzählung letzte Pensionsabschnitte der/des Verstorbenen
Aufzählung kurze Aufstellung und Belege über den Nachlass
Aufzählung Aufstellung und Belege über Schulden sowie Auslagen anlässlich der letzten Krankheit, des Todesfalls und des Begräbnisses

 

Steuerliche Behandlung von Bestattungsaufträgen

Begräbniskosten einschließlich der Errichtung eines Gedenkzeichens an der Grabstelle (Grabstein) gehören grundsätzlich zu den Verbindlichkeiten des Nachlasses und sind daher in erster Linie aus diesem zu bestreiten.

Nur wenn kein hinreichendes Nachlassvermögen vorhanden ist, können diese Aufwendungen in einem bestimmten Ausmaß als außergewöhnliche Belastung steuerlich anerkannt werden.

Vergütungen von anderer Seite (z.B. Sterbeversicherung) gelten als Nachlassvermögen.

Weitere Auskünfte online: www.help.gv.at

Seitenbeginn