Was tun bei einem Todesfall?
Wenn der Todesfall zu Hause eintritt:
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Verständigung des Gemeindearztes
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in Frühwärts Dr. Hutzler, Thaya (02842/53360) |
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in allen anderen Orten der Gemeinde Dr. Strachwitz, Kautzen
(2420) |
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Meldung am Standesamt in Kautzen (im Gemeindeamt Kautzen) |
Sowohl beim Todesfall zu Hause als beim Todesfall im Krankenhaus:
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Kontaktaufnahme mit dem Herrn Pfarrer (persönlich oder Tel.2249) |
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Kontaktaufnahme mit dem Gemeindeamt (persönlich oder Tel. 2338) |
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Beauftragung eines Bestattungsunternehmers - nächstgelegene
Bestattungen:
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Städtische Bestattung Waidhofen a. d. Thaya,
Tel. 02842/503-22, Nachtruf Herr Groß 0664/3145761 |
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Oswald Bräuer, Heidenreichstein (Tel. 02862/52550) |
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Druckauftrag für Parten und Parten-Bildchen (wenn nicht schon
über Bestattung erfolgt) |
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Kirchenchor ( Chordirektor OSR Erich Datler, Gastern, Hauptstraße
9 (Tel.2329) |
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Vorbeter Rudolf Litschauer,
Gastern, Franz Grünberger-Straße 5 (Tel. 2410) |
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Im Falle von Mitgliedschaften bei Vereinen oder der Freiwilligen
Feuerwehr diese verständigen (möglicherweise werden Träger und
Kranzträger von diesen gestellt) ansonsten |
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Träger und Kranzträger (aus der Ortschaft, Nachbarn etc.)
bestellen. Nötigenfalls Hilfe
durch den Ortsvorsteher. |
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Bestellung des Leichtrunkes. |
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Bei Pensionisten: Verständigung der zuständigen
Pensionsversicherungsanstalt. |
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Bank/Geldinstitut: Legitimierten Konten und Guthaben
(Pensionskonto, Bausparverträge, ..) werden beim Todesfall
automatisch gesperrt. Besprechen Sie die finanziellen
Angelegenheiten mit Ihrer Bank/Ihrem Geldinstitut, auch hinsichtlich
der Verlassenschaftsabhandlung. |
Verlassenschaftsabhandlung
Nach jedem Todesfall wird ein Verlassenschaftsverfahren eingeleitet,
für das die/der vom Gericht nach Wohnort und Sterbetag zuständige
Notarin/Notar (Dr. Reilinger, Waidhofen/Thaya) zur Gerichtskommissärin/zum
Gerichtskommissär bestellt wird. Die Hinterbliebenen werden von der
Notarin/vom Notar zur Todesfallaufnahme geladen. Es empfiehlt sich,
folgende Unterlagen - soweit vorhanden - für die Notarin/den Notar
vorzubereiten:
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Namen, Adressen, Stand und Geburtsdaten der nächsten Verwandten |
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Standesdokumente (Abschrift aus dem Sterbebuch, Geburtsurkunde,
evtl. Heiratsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Meldezettel)
der/des Verstorbenen letztwillige Verfügungen |
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Vormundschaftsdekrete, Bescheide über die Bestellung zur
Sachverwalterin/zum Sachverwalter |
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letzte Pensionsabschnitte der/des Verstorbenen |
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kurze Aufstellung und Belege über den Nachlass |
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Aufstellung und Belege über Schulden sowie Auslagen anlässlich
der letzten Krankheit, des Todesfalls und des Begräbnisses |
Steuerliche Behandlung von Bestattungsaufträgen
Begräbniskosten einschließlich der Errichtung eines Gedenkzeichens
an der Grabstelle (Grabstein) gehören grundsätzlich zu den
Verbindlichkeiten des Nachlasses und sind daher in erster Linie aus
diesem zu bestreiten.
Nur wenn kein hinreichendes Nachlassvermögen vorhanden ist,
können diese Aufwendungen in einem bestimmten Ausmaß als
außergewöhnliche Belastung steuerlich anerkannt werden.
Vergütungen von anderer Seite (z.B. Sterbeversicherung) gelten als
Nachlassvermögen.
Weitere Auskünfte online: www.help.gv.at

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